Rechtsprechung
BVerwG, 27.03.2001 - 4 BN 16.01 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Voraussetzung für eine Nichtzulassungsbeschwerde - Voraussetzungen für die Bejahung des Fehlens von Urteilsgründen - Verfahrensmängel im Festsetzungsverfahren eines Bebauungsplans in Abgrenzung zu Verfahrensmängeln im gerichtlichen Verfahren - Voraussetzungen für ein ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- OVG Schleswig-Holstein, 24.07.2000 - 1 K 12/98
- BVerwG, 27.03.2001 - 4 BN 16.01
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (4)
- GemSOGB, 27.04.1993 - GmS-OGB 1/92
Absoluter Revisionsgrund bei unvollständig abgefaßtem Urteil
Auszug aus BVerwG, 27.03.2001 - 4 BN 16.01
Nach dem Beschluss des Gemeinsamen Senats der obersten Gerichtshöfe des Bundes vom 27. April 1993 - GmS-OGB 1/92 - (BVerwGE 92, 367) ist ein bei Verkündung noch nicht vollständig abgefasstes Urteil im Sinne von § 138 Nr. 6 VwGO nicht mit Gründen versehen, wenn Tatbestand und Entscheidungsgründe nicht binnen fünf Monaten nach Verkündung schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden sind. - BVerwG, 03.08.1990 - 7 C 41.89
Verwaltungsprozeßrecht - Urteil - Fehlende Urteilsgründe - Vollständige Abfassung …
Auszug aus BVerwG, 27.03.2001 - 4 BN 16.01
Das von der Beschwerde zitierte Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 3. August 1990 - BVerwG 7 C 41-43.89 - (NJW 1991, 310) ist durch diese Rechtsprechung überholt. - BVerwG, 06.05.1998 - 7 B 437.97
Verwaltungsprozeßrecht, Immissionsschutzrecht
Auszug aus BVerwG, 27.03.2001 - 4 BN 16.01
Diese Frist gilt auch für ein auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangenes Urteil, wenn es - wie im vorliegenden Fall geschehen - statt der Verkündung gemäß § 116 Abs. 2 VwGO zugestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 22). - BVerwG, 20.09.1993 - 6 B 18.93
Revision - Urteilsgründe - Zustellung
Auszug aus BVerwG, 27.03.2001 - 4 BN 16.01
Diese Frist gilt auch für ein auf Grund einer mündlichen Verhandlung ergangenes Urteil, wenn es - wie im vorliegenden Fall geschehen - statt der Verkündung gemäß § 116 Abs. 2 VwGO zugestellt wird (BVerwG, Beschluss vom 20. September 1993 - BVerwG 6 B 18.93 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 21; vgl. auch BVerwG, Beschluss vom 6. Mai 1998 - BVerwG 7 B 437.97 - Buchholz 310 § 116 VwGO Nr. 22).